Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung vom 01.08.2013


Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt und Firmenmässig gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
 
 
 

Die Durchführung von Leistungen im Rahmen des Auftrages erfolgt nach den vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Unterlagen, Informationen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch Testmöglichkeiten die der Auftraggeber in der Normalarbeitszeit in ausreichendem Ausmass und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der von Ihm zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet liegt die Verantwortung für die Sicherung sämtlicher Daten beim Auftraggeber.
 
 
 

3.1 Alle Preise verstehen sich falls nicht anders angegeben in Euro (EUR) exklusive Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag und verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Kosten von Datenträgern, Transport und Verpackungskosten sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.2 Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
 
 
 

4.1 Der Auftragnehmer ist bestrebt die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.

4.2 Die Angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Angaben und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt. Lieferverzögerungen die durch unrichtige unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

4.3 Bei Aufträgen die mehrere Einheiten umfassen ist der Auftragnehmer berechtigt Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen.
 
 
 

5.1 Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen sind inklusive Umsatzsteuer spätestens 8 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen unverändert.

5.2 Bei Aufträgen die mehrere Einheiten umfassen ist der Auftragnehmer berechtigt nach Lieferung bzw. Erbringung jeder einzelnen Einheit bzw. Leistung Rechnung zu legen.

5.3 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmass verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust inkrafttreten zu lassen und übergebene Akzepte entsprechend fälligzustellen.

5.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Zahlungen oder Teile von Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.
 
 
 

6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet ohne schriftliche Zustimmung das Auftragnehmers die Weitergabe von Daten oder davon abgeleitete Kopien an Dritte sei es entgeltlich oder unendgeltlich zu unterlassen. Die im Rahmen des Auftrages erstellten Daten sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Das Nutzungsrecht derselben gilt auch nach Barzahlung ausschließlich zu eigenen Zwecken des Auftraggebers und nur zu dem im Vertrag angeführten Zweck. Jede dennoch erfolgte Weitergabe auch im Zuge einer Auflösung des Betriebes bzw. eines Konkurs- oder Ausgleichverfahrens sowie die kurzfristige Überlassung oder Herstellung von Reproduktionen zieht Schadensersatzansprüche nach sich wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

6.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden das die aus den von ihm in Auftrag gegebenen Leistungen resultierenden Ergebnisse in die Bibliothek des Auftragnehmers zur allgemeinen Nutzung durch den Auftragnehmer aufgenommen werden.
 
 
 

7.1 Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist aus alleinigem Verschulden durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber berechtigt mittels eingeschriebenen Brief vom betreffenden Auftrag zurückzutreten wenn auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist die vereinbarte Dienstleistung im wesentlichen, und ohne verschulden des Auftraggebers nicht erbracht wird.

7.2 Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neuaufsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

7.3 Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden so hat er das Recht neben den erbrachten Leistungen und angelaufenen Kosten eine Stornogebühr gemäss der im Einzelauftrag festgesetzten Höhe zu verrechnen.
 
 
 

8.1 Mängelrügen sind nur gültig wenn diese reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung und schriftlich dokumentiert erfolgen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist behoben wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Massnahmen ermöglicht.

8.2 Kosten für Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für Behebung von Mängeln die durch irgendwelche Einwirkung von Dritten verursacht worden sind.

8.3 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, Fehler oder Störungen die auf unsachgemässe Bedienung, Verwendung ungeeigneter Hilfsmittel, anomale Betriebsbedingungen oder Transportschäden zurückzuführen sind.

8.4 Bei Einwirkungen jeglicher Art durch Dritte oder unberechtigte, bzw. durch unberechtigte Einwirkungen des Auftraggebers selbst, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.
 
 
 

Der Auftragnehmer Haftet für Schäden sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen oder Gewinnen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
 
 
 

10.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes von ihm und seinen Mitarbeitern eingehalten werden.

10.2 Der Auftraggeber erteilt durch die Nutzung von E-Mail-Diensten die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden seine Zustimmung dass E-Mail-Nachrichten automatisch auf SPAM und Viren geprüft und entsprechend gekennzeichnet werden dürfen.
 
 
 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken um eine Regelung zu finden die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.
 
 
 

Soweit nicht anders vereinbart gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen nach österreichischem Recht, auch dann wenn der Auftrag im Ausland ausgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorgesehenen Bestimmungen nur insoweit als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
 
 
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