8.1 Mängelrügen sind nur gültig wenn diese reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung und schriftlich dokumentiert erfolgen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist behoben wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Massnahmen ermöglicht.
8.2 Kosten für Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für Behebung von Mängeln die durch irgendwelche Einwirkung von Dritten verursacht worden sind.
8.3 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, Fehler oder Störungen die auf unsachgemässe Bedienung, Verwendung ungeeigneter Hilfsmittel, anomale Betriebsbedingungen oder Transportschäden zurückzuführen sind.
8.4 Bei Einwirkungen jeglicher Art durch Dritte oder unberechtigte, bzw. durch unberechtigte Einwirkungen des Auftraggebers selbst, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.
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